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Dichtheitsprüfung  Ihrer Rohre - sicher auch ein Thema für Sie

Undichte Grundleitungen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Grundwasser und Boden sind durch aus dem Kanalnetz austretendes Schmutzwasser akut gefährdet. Zudem belastet eintretendes Grundwasser unnötig unsere Klärwerke.

Wann ist die Dichtheitsprüfung durchzuführen?

1. Neubau von Hausanschlüssen

Die DIN 1986-100 schreibt vor: „Abwasserleitungen müssen bei einem inneren und äußerem Überdruck von 0 bar bis 0,5 bar unter den zwischen ihnen und ihrer Umgebung möglichen Wechselwirkungen dauerhaft dicht sein. Die Dichtheitsprüfung der erdverlegten Abwasserleitung ist nach Errichtung gemäß DIN EN 1610 von Sachkundigen durchzuführen. Die Dichtheitsprüfung ist somit für alle neuen Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, erforderlich. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist in der Regel je nach Entwässerungssatzung bei der Kommune vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.

2. Bestehende Hausanschlüsse

In jedem Falle müssen Betreiber von Grundstücksentwässerungsanlagen, die häusliches Abwasser ableiten, nach DIN 1986-30 bis spätestens zum 31.12.2015 eine Zustandserfassung bzw. Dichtheitsprüfung Ihrer Grundleitungen durchführen. Ansonsten betreiben Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt ihre Anlage nicht nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" und verstoßen damit gegen § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes. Bei dem Dichtheitsnachweis mit Kamerabefahrung, gelten die Grundleitungen im Sinne der Norm DIN 1986 T30 als dicht, wenn bei einer Prüfung mit der Kanalfernsehanlage keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt wurden. Ist eine optische Inspektion nicht im gesamten Leitungsnetz durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung (Druckprüfung mit Luft oder Wasser) nach der ATV Regel ATV-M 143-6 durchzuführen. Liegt Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, unterliegt es den verschärften Überwachungsfristen der DIN 1986-30. Die Grundstücksentwässerungsanlage muss in Gebieten der Zone III bis spätestens in 5 Jahren einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.

Wer darf prüfen? 

Dichtheitsprüfungen werden nur anerkannt, wenn diese durch Sachkundige ausgeführt werden,

Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner der Sie von der Beratung bis zur Ausführung begleitet

Private Abwasserleitungen Information und Hinweis für den Grundstückseigentümer

>> Broschüre <<

Sie haben Fragen? Unsere Experten und die Ihrer zuständigen Kommune helfen Ihnen gern weiter!

.. denken Sie an unsere Umwelt !