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Gebäude- und Grundstückentwässerung

Die Gebäude-Versicherer gehen immer häufiger dazu über, ältere Ableitungsrohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis vorgelegt wird. Sie verlangen als Voraussetzung für die Mitversicherung von über  10 Jahre alten Ableitungsrohren i.d.R. einen Dichtheitsnachweis gem. DIN 1986/Teil 30, der nicht älter als 5 Jahre ist.

Aber auch der Gesetzgeber hat die Grundstückseigentümer bereits verpflichtet, in den nächsten Jahren die Ableitungsrohre außerhalb ihres Gebäudes auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

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